Friseurmeisterin Petra

Petra wartet lieber ab, was die DSGVO so bringt

Dr. Klaus M. Bernsau durfte im Rahmen des zweiten Handwerker-Kongresses der Handwerker-Akademie in Bernkastel-Kues seine Sicht auf die praktischen Konsequenzen der DSGVO und seine daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen vorstellen. Im Mittelpunkt des Vortrags standen die beiden fiktiven Handwerker-Unternehmer Petra und Lukas.

Grundlagen der DSGVO

Was sind personenbezogene Daten? Was ist überhaupt Datenverarbeitung? Fällt da schon die Kundenkarteikarte im Friseurbetrieb von Petra drunter und was ist mit der digitalisierten Visitenkartensammlung von Lukas? Die Antwort muss beide Male Ja lauten. Welche Möglichkeiten bietet das in der DSGVO verankerte Verarbeitungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt? Dr. Bernsau – selbst zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter – stellte vor welche Vorkehrungen Petra und Lukas treffen müssen um DSGVO-konform Einverständnisse einzuholen und zu dokumentieren. Ferner welcher Umgang mit Daten aus Arbeitsverträgen und Kundenaufträgen folgt. Sowie was die Wünsche des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft mit der Datenverarbeitung im Betrieb zu tun haben.

DSGVO-Umsetzung im Handwerk

Malermeister Lukas

Malermeister Lukas setzt sich aktiv mit der DSGVO auseinander

Der Vortrag gliederte sich in die für Handwerksbetriebe wichtigsten Bereiche: eigene Webseite, Mitarbeiter- und Kundendaten. Dr. Bernsau wies dabei auch auf ganz typische Schwachstellen hin:

  • Datenschutzerklärung und Impressum auf der Webseite sind nicht aktuell
  • Technische Funktionen auf der Webseite wie Google-Analytics, Facebook-Plugin oder Kontaktformular werden nicht korrekt eingesetzt
  • Mitarbeiterdaten werden, auch in Papierform, nicht sicher genug aufbewahrt und es werden unzureichende Back-Ups gemacht
  • Vorhandene Kundendaten werden zu offensiv für Werbung genutzt
  • Einfache Chancen für ein Einverständnis zur Nutzung werden aus Sorglosigkeit und mangelnder interner Organisation nicht genutzt

Verfahrenverzeichnis erstellen ist Pflicht – Hilfe bei Experten wie KMB| suchen

Zum Abschluss betonte Dr. Bernsau, dass an der Dokumentation der eigenen Datenverarbeitung keiner vorbeikommt. Verfahrensverzeichnisse sind für alle Unternehmen Pflicht. D.h. auch wenn die befürchtete Abmahnungswelle zum Start der DSGVO ausgeblieben ist, wird das Thema auch Handwerksbetriebe weiter begleiten und sollte 2019 ein wichtiger Agendapunkt bei der Weiterentwicklung kleiner und mittlerer Betriebe sein. Ständisch organisierte Handwerksbetriebe erhalten oft Hilfestellungen bei ihren Kammern und Innungen. Bei der Umsetzung der DSGVO ist es aber nicht verkehrt, sich Experten wie KMB| Konzept Management Beratung für Unternehmenskommunikation oder die Wiesbadener Social Media Manufaktur ins Haus zu holen. Auch wenn man die formelle Position eines Datenschutzbeauftragten nicht besetzten muss.

Wenn Sie Fragen zu DSGVO und insbesondere zu deren praktischer Umsetzung in Ihrem Betrieb haben, sprechen Sie uns drauf an (E-Mail-Link).

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